Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig
sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad
in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende
Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.
Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur
erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich
mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.Infrastruktur
Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig
sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad
in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende
Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.
Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur
erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich
mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.
Gesetzliche Regelung für E-Bikes
Sind Sie E-Bike Besitzer oder möchten Sie sich eines anschaffen sollten Sie folgendes
wissen:
Die Legislative tut sich mit der Klassifizierung von E-Bikes schwer. Ist ein E-Bike
nun ein Velo, ein Töffli oder weder Fisch noch Vogel? Man hört viele widersprüchliche
Behauptungen und Meinungen. Deshalb möchten wir hier klarstellen, dass es tatsächlich
eine gesetzliche Regelung darüber gibt, als was ein E-Bike gilt und was man damit
darf und was nicht. Doch eigentlich müssen wir uns nicht darüber wundern, dass die
Regelierung des Lebens vor dem E-Bike nicht halt macht.
Aus der Sicht von Pro Velo ist ein E-Bike ein Velo mit Tretunterstützung, von der
Definition her also nichts spektakuläres. Die Gesetzgebung macht gleich drei Unterscheidungen
und stuft sie als Mofa, also als Motorfahrzeug ein, was freilich etwas bizarr ist,
da man ja nicht ausschliesslich mit Motor fahren kann. Die Tretbewegung oder ein
Gefälle braucht es allemal, wobei man bei Letzterem die Unterstützung ja nicht braucht
und deshalb ohnehin ohne Motor fährt.
„Langsame“ E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h und einer Leistung von
0,25kW gelten als sogenannte „Leicht-mofas“ und werden haftpflichttechnisch als Velo
betrachtet. Deshalb benötigen sie eine Haftpflichtversicherung aber keine Zulassung
durch das Strassenverkehrsamt. Wer aber mehr Leistung zur Verfügung hat wird eine
gelbe Mofa-Zulassungsschild beantragen müssen. Uns ist ein Fall bekannt, wo sogar
ein Motorrad-Schild verlangt wurde - und dies nicht etwa bei einem schnellen Gefährt
sondern bei einem Velotaxi.
Anders ist die Auslegung beim Führerschein. Ein E-Bike der schwächeren Variante darf
ohne Führerschein gefahren werden, ausser man ist noch keine 16, dann muss man ein
Führerschein der Kategorie M besitzen. Unter 14jährige dürfen also überhaupt kein
E-Bike fahren, da jüngere eine solche Prüfung gar nicht ablegen können. Den Führerschein
Kategorie M kriegt man mit dem Fahrerlaubnis für das Auto ohnehin geschenkt, den
braucht man aber auch, wenn man ein E-Bike mit starker Trethilfe fahren möchte. Wenigstens
ist der Helm vom Obligatorium befreit, ausser die Motorleistung ist über 0,5kW, dann
braucht man dafür auch gleich einen Integralhelm, selbst dann, wenn es sich um ein
Velotaxi handelt.
Beim Fahren gibt es auch ein paar interessante Regelungen. So müssen sich E-Bikes,
gleich welcher Kategorie, an die blauen Veloweg-Gebotstafeln halten. Hingegen dürfen
sie im Fussgängerbereich oder dort, wo das Mofafahren verboten ist, nur mit ausgeschaltetem
Motor fahren. Wahrscheinlich wegen den hohen Lärm- und Abgasemissionen - da wird
der eingeschaltete Motor auch sicher jedem Polizisten auffallen.
Viele kaufen E-Bikes weil damit der Anhängertransport leichter von statten geht.
Doch obacht bei Kinderanhänger: Wer ein E-Bike mit über 0.25kW Leistung fährt darf
keine Kinder mitführen. Auch hier wahrscheinlich wegen dem Auspuff, den sie auf Nasenhöhe
haben und den Anhänger in ein toxikologisches Versuchslabor verwandelt.
Zu bemerken bleibt letztlich, dass ein E-Bike doch ein wenig anders ist als ein herkömmliches
Velo, was vor allem am Gewicht liegt. Der Akku und all die stabilen Teile am Velo
jagen das Gewicht auf rund 23 bis 25kg, was sich beim Bremsen bemerkbar macht. E-Bikes
haben zufolge einen längeren Bremsweg. Es heisst auch, dass die Geschwindigkeiten
von Automobilisten unterschätzt werden. Allerdings trifft man auch manch Velofahrer
an, der ohne Trethilfe solche mit Unterstützung ziemlich locker abhängt.
Text: Eddie Kessler, Pro Velo Thurgau