Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.

 

Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.Infrastruktur

 

Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.

 

Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.

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E-Bikes

Gesetzliche Regelung für E-Bikes

 

Sind Sie E-Bike Besitzer oder möchten Sie sich eines anschaffen sollten Sie folgendes wissen:

Die Legislative tut sich mit der Klassifizierung von E-Bikes schwer. Ist ein E-Bike nun ein Velo, ein Töffli oder weder Fisch noch Vogel? Man hört viele widersprüchliche Behauptungen und Meinungen. Deshalb möchten wir hier klarstellen, dass es tatsächlich eine gesetzliche Regelung darüber gibt, als was ein E-Bike gilt und was man damit darf und was nicht. Doch eigentlich müssen wir uns nicht darüber wundern, dass die Regelierung des Lebens vor dem E-Bike nicht halt macht.

Aus der Sicht von Pro Velo ist ein E-Bike ein Velo mit Tretunterstützung, von der Definition her also nichts spektakuläres. Die Gesetzgebung macht gleich drei Unterscheidungen und stuft sie als Mofa, also als Motorfahrzeug ein, was freilich etwas bizarr ist, da man ja nicht ausschliesslich mit Motor fahren kann. Die Tretbewegung oder ein Gefälle braucht es allemal, wobei man bei Letzterem die Unterstützung ja nicht braucht und deshalb ohnehin ohne Motor fährt.

„Langsame“ E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h und einer Leistung von 0,25kW gelten als sogenannte „Leicht-mofas“ und werden haftpflichttechnisch als Velo betrachtet. Deshalb benötigen sie eine Haftpflichtversicherung aber keine Zulassung durch das Strassenverkehrsamt. Wer aber mehr Leistung zur Verfügung hat wird eine gelbe Mofa-Zulassungsschild beantragen müssen. Uns ist ein Fall bekannt, wo sogar ein Motorrad-Schild verlangt wurde - und dies nicht etwa bei einem schnellen Gefährt sondern bei einem Velotaxi.

Anders ist die Auslegung beim Führerschein. Ein E-Bike der schwächeren Variante darf ohne Führerschein gefahren werden, ausser man ist noch keine 16, dann muss man ein Führerschein der Kategorie M besitzen. Unter 14jährige dürfen also überhaupt kein E-Bike fahren, da jüngere eine solche Prüfung gar nicht ablegen können. Den Führerschein Kategorie M kriegt man mit dem Fahrerlaubnis für das Auto ohnehin geschenkt, den braucht man aber auch, wenn man ein E-Bike mit starker Trethilfe fahren möchte. Wenigstens ist der Helm vom Obligatorium befreit, ausser die Motorleistung ist über 0,5kW, dann braucht man dafür auch gleich einen Integralhelm, selbst dann, wenn es sich um ein Velotaxi handelt.

Beim Fahren gibt es auch ein paar interessante Regelungen. So müssen sich E-Bikes, gleich welcher Kategorie, an die blauen Veloweg-Gebotstafeln halten. Hingegen dürfen sie im Fussgängerbereich oder dort, wo das Mofafahren verboten ist, nur mit ausgeschaltetem Motor fahren. Wahrscheinlich wegen den hohen Lärm- und Abgasemissionen - da wird der eingeschaltete Motor auch sicher jedem Polizisten auffallen.

Viele kaufen E-Bikes weil damit der Anhängertransport leichter von statten geht. Doch obacht bei Kinderanhänger: Wer ein E-Bike mit über 0.25kW Leistung fährt darf keine Kinder mitführen. Auch hier wahrscheinlich wegen dem Auspuff, den sie auf Nasenhöhe haben und den Anhänger in ein toxikologisches Versuchslabor verwandelt.

Zu bemerken bleibt letztlich, dass ein E-Bike doch ein wenig anders ist als ein herkömmliches Velo, was vor allem am Gewicht liegt. Der Akku und all die stabilen Teile am Velo jagen das Gewicht auf rund 23 bis 25kg, was sich beim Bremsen bemerkbar macht. E-Bikes haben zufolge einen längeren Bremsweg. Es heisst auch, dass die Geschwindigkeiten von Automobilisten unterschätzt werden. Allerdings trifft man auch manch Velofahrer an, der ohne Trethilfe solche mit Unterstützung ziemlich locker abhängt.

Text: Eddie Kessler, Pro Velo Thurgau