Agglomerationsprogramm St. Gallen / Arbon - Rorschach (28.3.2011)

 

 

Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.

 

Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.Infrastruktur

 

Velofahrende haben weit mehr Bedürfnisse als nur sicher fahren zu können. Wichtig sind auch abschliessbare und gedeckte Abstellmöglichkeiten, der Velo-Selbstverlad in Bussen und Zügen, Pumpstationen, Aufladestationen für E-Bikes, sinnvolle und ausreichende Wegweiser... die Liste lässt sich beliebig verlängern.

 

Pro Velo Thurgau setzt sich dafür ein, dass Velofahrende eine angemessene Infrastruktur erhalten, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Velo arbeitet partnerschaftlich mit Behörden und Private zusammen um die Infrastruktur im Thurgau zu verbessern.

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Ein Grund für die mangelnde Infrastruktur für Velos ist, dass das Velo auf Bundesebene kein anerkanntes Fahrzeug ist. Anders als zum Beispiel beim Fussverkehr, der verfassungsmässig verankert ist. Das führt insbesondere bei Finanzierungen zu Schwierigkeiten, da somit Infrastrukturen für das Velo auf Kantons- oder Gemeindeebene selbst getragen werden muss. Ein „Hintertürchen“ aus diesem Dilemma ist das Agglomerationsprogramm des Bundes, welches eine Finanzierung von Veloinfrastruktur erlaubt und fördert. Somit werden Mittel frei, welche eine Gemeinde selbst niemals aufbringen könnte. Beispielsweise wird so der geplante regionale Radweg in Frauenfeld zum grössten Teil finanziert.

Arbon gehört agglomerationstechnisch gesehen zum Einzugsgebiet von St. Gallen, ist aber selbst ein Zentrum in dieser Region. Beim Programm geht es darum, die verschiedenen Verkehrsträger optimal einzusetzen und aufeinander abzustimmen. Ein Fortschritt stellt dabei die Aussicht, dass das Velo als gleichberechtigtes Verkehrsmittel angesehen wird und somit in die Planung eingeschlossen wird. Grundsätzlich stehen wir dem Agglomerationsprogramm positiv gegenüber. Trotzdem gibt es einiges zu bemängeln.

Wir haben bei der Vernehmlassung die folgenden Anträge und Bemerkungen eingebracht:

- Antrag:
„die potenziellen Radverkehrszellen von 5 km Weglänge oder 20 Min. Unterwegszeit, wo der rollende Langsamverkehr (rLV) eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bilden kann“ sollte wie folgt abgeändert werden:
- potenzielle Radverkehrszellen von 10 km Weglänge oder 30 Min. Unterwegszeit, wo der rollende Langsamverkehr eine Alternative zum MIV und öV bilden kann.

Begründung:
Der rLV wird im Agglomerationsprogramm zu homogen behandelt. Geübte Velofahrende und E-Bike Fahrende können ohne weiteres mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 20km/h unterwegs sein. Zudem ist der rLV nicht an einen Fahrplan gebunden und garantiert die Möglichkeit, direkt und ohne kombinierte Wegstrecken (z.B. zu Fuss/Bus/Zug) von A nach B zu kommen. Dieser Tatsache soll Rechnung getragen werden.

- Antrag:
Im Raum Arbon ist folgende Einzel-Infrastruktur Projekt als Schlüsselmassnahmen zu ergänzen:
Ober- oder Unterführung als durchlässige Verbindung vom Saurer Areal zum Bahnhofsareal und Seepromenade, im Idealfall je eine Verbindung im Norden wie auch im Süden des Raumes.

Begründung:
Südlich der St. Gallerstrasse besteht im Raum Arbon keine Verbindung von Ost nach West. Die Gleise bilden ein unüberwindbares Hindernis und zwingt den rLV und Fussgängerverkehr je nach Start-/Zielort zu grossen Umwegen.

- Antrag:
4.2 B+R Angebotsverbesserung an öV Haltestellen: Die Prioritisierung muss unbedingt von B auf A gesetzt werden, dies insbesondere in Bezug auf den Bahnhof Arbon.

Begründung:
Der Bahnhof Arbon verfügt zurzeit über sehr unbefriedigende Abstellmöglichkeiten (Schutz vor Diebstahl und Vandalismus, Komfort sowie das personenbezogene Sicherheitsbefinden) – besitzt gleichzeitig aber eine wichtige Drehscheibenfunktion bei der Intermodalität und hat einen entsprechend gewichtigen Einfluss auf den Erfolg anderer Veloförderungsmassnahmen.

- Antrag:
Wo es der Sicherheit dient ist bei Ampelanlagen dem rLV eine Prioritisierung gegenüber dem MIV zu gewähren. Um dies umzusetzen, soll der rLV über eigene Ampelanlagen verfügen.
Begründung:
Die Prioritisierung des rLV kann zur Sicherheit aller Verkehrspartner im Sinne der Koexistenz beitragen, damit ein sicheres und korrektes Verhalten beider Verkehrsteilnehmer gefördert und unterstützt wird. Der Antrag stützt sich auf die guten Erfahrungen, welche in Winterthur gesammelt werden konnten. Die Prioritisierung ist in Winterthur von dauerhafter Natur.  

- Antrag:
„Die Gemeinden / Städte und Kantone entscheiden das „Was“, in Abstimmung mit anderen Infrastrukturmassnahmen“ sollte wie folgt abgeändert werden:
Die Gemeinden / Städte und Kantone entscheiden das „Was“ in Kooperation mit der breiten Bevölkerung und Fachverbänden und in Abstimmung mit anderen Infrastrukturmassnahmen.

Begründung:
Die umzusetzenden Massnahmen sollen den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen und ihren Wünschen, Anregungen und Ansprüchen genügend Rechnung tragen. Es ist somit anzustreben, dass der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den Massnahmen zu äussern und Einfluss zu nehmen. Die Fachverbände vertreten insbesondere Partikularinteressen und verfügen über das nötige Fachwissen um das Vorwissen der Gemeinden / Städte zu ergänzen. Die Einbindung der Nutzergruppe gewährleistet tragfähige und nachhaltige Lösungen, welche breit abgestützt sind und somit auf eine hohe Akzeptanz stossen.